Pflegeberatung

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Pflegegrade richtig berechnen - So gelingt die Einstufung

Die Einstufung in einen Pflegegrad ist entscheidend für die Unterstützung, die Sie erhalten können. Hier erfahren Sie, wie die Berechnung funktioniert und worauf Sie achten müssen.


Was sind Pflegegrade?

Die Pflegegrade 1 bis 5 beschreiben, wie stark die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist:

🔹 Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung (12,5 - 27 Punkte)

🔹 Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung (27 - 47,5 Punkte)

🔹 Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung (47,5 - 70 Punkte)

🔹 Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung (70 - 90 Punkte)

🔹 Pflegegrad 5: Schwerste mit besonderen Anforderungen (90 - 100 Punkte)


Die sechs Bewertungsbereiche

Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) prüft bei der Begutachtung folgende Bereiche:

  1. Mobilität (10%) • Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs • Treppensteigen • Positionswechsel im Bett • Körperhaltung halten
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%) • Orientierung • Entscheidungsfähigkeit • Gedächtnis • Kommunikation
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%) • Unruhezustände • Ängste • Aggressives Verhalten • Tag-/Nachtrhythmus
  4. Selbstversorgung (40%) • Körperpflege • Ernährung • Toilettengang • An- und Auskleiden
  5. Bewältigung von krankheits-/therapiebedingten Anforderungen (20%) • Medikamenteneinnahme • Verbandswechsel • Arztbesuche • Therapieeinhaltung
  6. Gestaltung des Alltagslebens (15%) • Tagesablauf gestalten • Soziale Kontakte • Beschäftigung • Zukunftsplanung


Vorbereitung auf die Begutachtung

📋 Checkliste für den Begutachtungstermin:

• Pflegetagebuch der letzten 2 Wochen

• Medikamentenplan

• Arztberichte und Diagnosen

• Hilfsmittelverordnungen

• Vorhandene Pflegedokumentation


Tipps für die erfolgreiche Einstufung

Das sollten Sie beachten:

• Seien Sie ehrlich und beschönigen Sie nichts

• Dokumentieren Sie den Pflegeaufwand genau

• Schildern Sie auch "gute Tage" realistisch

• Laden Sie eine Vertrauensperson zur Begutachtung ein

• Bereiten Sie konkrete Beispiele vor


⚠️ Häufige Fehler vermeiden:

• Übertriebener Optimismus

• Scham bei intimen Details

• Unvollständige Dokumentation

• Fehlende Nachweise

• Bagatellisierung von Problemen


Nach der Begutachtung

🕒 Zeitlicher Ablauf:

• Bescheid kommt meist nach 25 Arbeitstagen

• Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat

• Eilverfahren möglich bei bestimmten Situationen


Widerspruch einlegen

Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind:

  1. Schriftlichen Widerspruch formulieren
  2. Begründung beifügen
  3. Neue Nachweise sammeln
  4. Frist beachten
  5. Professionelle Hilfe in Erwägung ziehen

Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung zur Einschätzung Ihrer Situation


Weiterführende Informationen

📚 Nützliche Dokumente:

• Pflegetagebuch-Vorlage zum Download

• Muster-Widerspruch

• Checkliste Einkauf

Pflege zuhause: Diese finanziellen Unterstützungen stehen Ihnen zu

Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, stehen Ihnen verschiedene staatliche Hilfen zu. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche finanziellen Unterstützungen Sie beantragen können und wie Sie diese optimal nutzen.

Monatliche Pflegehilfsmittel: Ihr 42-Euro-Budget


Was steht Ihnen zu?

  1. Monatlich 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
  2. Die Kostenübernahme erfolgt über die Pflegekasse
  3. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1


Diese Produkte können Sie damit bestellen:

  1. Einmalhandschuhe
  2. Desinfektionsmittel
  3. Mundschutz
  4. Bettschutzeinlagen
  5. Fingerlinge
  6. Schutzschürzen


💡 Praxis-Tipp: Nicht genutzte Beträge können Sie nicht in den nächsten Monat übertragen. Planen Sie daher Ihre Bestellungen sorgfältig.

Weitere wichtige Unterstützungsleistungen:

Pflegegeld

Je nach Pflegegrad erhalten Sie monatlich:

  1. Pflegegrad 2: 316 Euro
  2. Pflegegrad 3: 545 Euro
  3. Pflegegrad 4: 728 Euro
  4. Pflegegrad 5: 901 Euro

Entlastungsbetrag

  1. Monatlich 125 Euro für alle Pflegegrade
  2. Nutzbar für Betreuungsangebote und hauswirtschaftliche Hilfen
  3. Kann bis zu 12 Monate angespart werden

Wohnraumanpassung

  1. Einmaliger Zuschuss bis zu 4.000 Euro
  2. Für behindertengerechte Umbauten
  3. Beispiele: Türverbreiterung, Badumbau, Treppenlifte, Rollstühle

Wie Sie die Unterstützung beantragen


1.Erstberatung

  • Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse
  • Lassen Sie sich kostenlos beraten
  • Fordern Sie notwendige Antragsformulare an


2.Pflegegrad beantragen

  • Grundvoraussetzung für alle Leistungen
  • MDK-Gutachter kommt zur Begutachtung
  • Bereiten Sie sich gut auf den Termin vor



3.Hilfsmittelversorgung

  • Rezept vom Arzt einholen
  • Bei der Pflegekasse einreichen
  • Oder: Direkt bei zugelassenen Anbietern bestellen

Wenn Sie sich ganz sicher fühlen und professionelle Begleitung in diesem schwierigen Prozess benötigen, haben wir hier Beratungsstellen für kostenlose Pflegeberatung für Sie zusammengetragen.

Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten

  1. Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro jährlich
  2. Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 Euro jährlich
  3. Pflegezeit: Bis zu 6 Monate unbezahlte Freistellung
  4. Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate Arbeitszeitreduzierung


Fazit: Nutzen Sie Ihre Ansprüche

Die Pflege eines Angehörigen ist eine herausfordernde Aufgabe. Nutzen Sie alle verfügbaren Unterstützungsleistungen, um sich selbst zu entlasten. Scheuen Sie sich nicht, Beratung in Anspruch zu nehmen – es ist Ihr gutes Recht!

Wichtiger Hinweis: Alle genannten Beträge entsprechen dem Stand 2024. Änderungen durch Gesetzesanpassungen sind möglich.

Haben Sie Fragen zu Ihren Ansprüchen? Unsere Pflegeberater helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Kostenlose Pflegeberatung: Hier finden Sie kompetente Unterstützung

Die Pflege eines Angehörigen bringt viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Gut zu wissen: Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. In Deutschland gibt es ein breites Netzwerk an kostenlosen Beratungsstellen, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.


Warum Pflegeberatung so wichtig ist

  1. Orientierung im "Pflegedschungel"
  2. Aufklärung über Ihre Rechte und Ansprüche
  3. Hilfe bei Anträgen und Formularen
  4. Emotionale Unterstützung in schwierigen Situationen
  5. Praktische Tipps für den Pflegealltag

1. Pflegestützpunkte

  1. Zentrale Übersicht: https://www.zqp.de/beratung-pflege/#/home
  2. Berlin: https://www.pflegestuetzpunkteberlin.de
  3. Baden-Württemberg: https://www.pflegestuetzpunkt-bw.de/


2. Pflegekassen-Beratung

  1. AOK Pflegeberatung: https://www.aok.de/pk/leistungen/pflege/pflegeberatung/
  2. BARMER: https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/pflege
  3. TK: https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/pflege-2006202


3. Compass Private Pflegeberatung

  1. Offizielle Website: https://www.compass-pflegeberatung.de
  2. Beratungshotline: 0800 101 88 00


4. Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

  1. Website: https://www.patientenberatung.de
  2. Beratungstelefon: 0800 011 77 22


5. Sozialverbände

  1. VdK Deutschland: https://www.vdk.de
  2. SoVD: https://www.sovd.de
  3. AWO: https://www.awo.org


6. Weitere wichtige Anlaufstellen

  1. Bundesministerium für Gesundheit (Pflegeleistungs-Helfer): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/pflegeleistungs-helfer.html
  2. Deutsche Alzheimer Gesellschaft: https://www.deutsche-alzheimer.de
  3. Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen: https://www.bagso.de


Zentrale Suchportale für Beratungsstellen

  1. ZQP-Beratungsdatenbank: https://www.zqp.de/beratungsdatenbank/
  2. Wegweiser Demenz: https://www.wegweiser-demenz.de

Ihr Recht auf zusätzliche Unterstützungsleistungen bei der Pflege von Angehörigen

Die Pflege eines Angehörigen bringt nicht nur emotionale und körperliche Herausforderungen mit sich, sondern kann auch eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Gut zu wissen: Es gibt verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, die Sie in Anspruch nehmen können.


Tipp: Lassen Sie sich zu allen Leistungen ausführlich beraten. Unseren Artikel zu kostenlosen Beratungsstellen finden Sie hier.

Kombinationsleistungen: Flexible Unterstützung nach Maß

Die Kombinationsleistung ermöglicht es Ihnen, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren.


So funktioniert's:

  1. Sie können prozentual festlegen, wie viel Pflegegeld Sie beziehen möchten
  2. Den Rest können Sie als Pflegesachleistung nutzen
  3. Die Aufteilung ist monatlich änderbar


Beispielrechnung für Pflegegrad 3:

  1. 100% Pflegegeld = 545,00 €
  2. 100% Sachleistung = 1.363,00 €
  3. Kombination möglich: z.B. 50% Pflegegeld (272,50 €) + 50% Sachleistung (681,50 €)


Verhinderungspflege: Ihre Auszeit von der Pflege

Die Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine wichtige Auszeit.


Das Wichtigste auf einen Blick:

  1. Jährlicher Anspruch: bis zu 1.612 €
  2. Maximale Dauer: 42 Tage pro Jahr
  3. Aufstockung möglich durch nicht genutzte Kurzzeitpflege (bis zu 806 €)
  4. Voraussetzung: mindestens 6 Monate häusliche Pflege


Einsatzmöglichkeiten:

  1. Urlaub der Pflegeperson
  2. Krankheit der Pflegeperson
  3. Stundenweise Betreuung


Kurzzeitpflege: Temporäre vollstationäre Versorgung

Die Kurzzeitpflege ist besonders nach Krankenhausaufenthalten oder in Krisensituationen wichtig.


Leistungsumfang:

  1. Jährlicher Betrag: bis zu 1.774 €
  2. Maximale Dauer: 56 Tage pro Jahr
  3. Aufstockung durch nicht genutzte Verhinderungspflege möglich
  4. Gilt ab Pflegegrad 2

Typische Anlässe:

  1. Übergang nach Krankenhausaufenthalt
  2. Krisenintervention
  3. Umbaumaßnahmen in der Häuslichkeit
  4. Überbrückung bis zur Heimaufnahme

Steuererleichterungen: Sparen Sie bei der Steuererklärung

Verschiedene pflegebedingte Aufwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.


Absetzbare Kosten:

  1. Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung
  2. Haushaltsnahe Dienstleistungen
  3. Handwerkerleistungen für Umbaumaßnahmen
  4. Fahrtkosten zur Pflege


Maximale Steuerermäßigung:

  1. 20% der Arbeitskosten
  2. Bis zu 4.000 € pro Jahr bei haushaltsnahen Dienstleistungen
  3. Bis zu 1.200 € pro Jahr für Handwerkerleistungen

Familienpflegezeit: Beruf und Pflege vereinbaren

Die Familienpflegezeit bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, Beruf und Pflege besser zu koordinieren. Hier erfahren Sie alle wichtigen Details zu diesem wichtigen Unterstützungsangebot.


Was ist die Familienpflegezeit?

Die Familienpflegezeit ermöglicht es Beschäftigten:

  1. Bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freigestellt zu werden
  2. Die Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren
  3. Ein zinsloses Darlehen zur finanziellen Überbrückung zu beantragen


Voraussetzungen für die Familienpflegezeit

Für Arbeitnehmer:

  1. Beschäftigung in einem Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern
  2. Mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit
  3. Nachweis der Pflegebedürftigkeit des Angehörigen
  4. Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber


Für zu pflegende Angehörige:

  1. Mindestens Pflegegrad 1
  2. Häusliche Pflege
  3. Verwandtschaft bis zweiten Grades oder Stief- und Schwiegerkinder


Finanzielle Unterstützung während der Familienpflegezeit

Zinsloses Darlehen:

  1. Beim Bundesamt für Familie beantragen
  2. Zur Abfederung des Verdienstausfalls
  3. Flexible Rückzahlung nach Ende der Pflegezeit


Gehalt während der Familienpflegezeit:

  1. Reduziertes Gehalt entsprechend der Arbeitszeit
  2. Mögliche Aufstockung durch den Arbeitgeber
  3. Kombination mit anderen Pflegeleistungen möglich


Rechtliche Absicherung

Während der Familienpflegezeit genießen Sie:

  1. Kündigungsschutz
  2. Fortsetzung der Sozialversicherung
  3. Rückkehrrecht auf die vorherige Arbeitszeit
  4. Urlaubsanspruch (anteilig)


Praktische Tipps zur Beantragung

Frühzeitige Planung:

  1. Gespräch mit Arbeitgeber suchen
  2. Familiäre Situation klären
  3. Finanzierung durchrechnen


Notwendige Unterlagen:

  1. Bescheinigung der Pflegekasse
  2. Nachweis der Verwandtschaft
  3. Antrag auf zinsloses Darlehen
  4. Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber


Fristen beachten:

  1. Ankündigung 10 Tage vor Beginn
  2. Darlehensantrag rechtzeitig stellen
  3. Ende der Pflegezeit 8 Wochen vorher ankündigen

Kombination mit anderen Leistungen

Die Familienpflegezeit lässt sich gut kombinieren mit:

  1. Pflegegeld
  2. Verhinderungspflege
  3. Kurzzeitpflege
  4. Beratungsangeboten


Tipp: Nutzen Sie die kostenlose Beratung der Pflegestützpunkte, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.

Haben Sie noch Fragen?

Wir sind für Sie da, denn Pflege ist unsere Herzenssache! Unsere engagierten Experten beraten Sie gerne telefonisch von Montag bis Freitag, 8:00 bis 16:00 Uhr. Rund um die Uhr sind wir per E-Mail oder über unser Kontaktformular erreichbar. Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite zu stehen.

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